Personendaten sind bei Beendigung der bestimmungsgemäßen Verwendung grundsätzlich zu löschen. Gleichzeitig mit dieser Löschpflicht besteht aber nach wie vor die Nachweispflicht im Rahmen gerichtlicher oder außergerichtlicher Auseinandersetzungen, z.b. für die Einholung eines Optins oder die bestimmungsgemäße Verwendung der Daten. Damit besteht bis zu 36 Monate (Verjährungsfrist) nach Zusendung der letzten Nachricht ein berechtigtes Interesse, Personendaten zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung zu speichern.
Für nähere Details verweisen wir auf dieses Dokument der Certified Senders Alliance (CSA): Löschpflicht vs. Nachweispflicht
Die in promio.connect gespeicherten Daten unterliegen daher folgender Standard-Löschregel:
Diese Standard-Löschregel stellt den Mindestumfang dar. Davon abweichende, schärfere Löschregeln können pro Mandant definiert werden. Folgende Verfahren werden aktuell unterstützt:
Wenn ein User eine Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO oder die Löschung seiner verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO verlangt, bietet promio.connect die Möglichkeit, die Daten einzusehen oder einen Datensatz direkt zu löschen. Unter Adressen → Recherche können Sie den Datensatz aufrufen.
Über die 3 Punkte rechts oben können Sie über DSGVO - Datenauskunft und Löschen den Datensatz einsehen oder löschen.
Um die Aktion zu sehen, ist das Recht Personendaten löschen erforderlich. Dieses ist automatisch in der Rolle Admin / Verwalter enthalten.