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Personendaten sind bei Beendigung der bestimmungsgemäßen Verwendung grundsätzlich zu löschen. Gleichzeitig mit dieser Löschpflicht besteht aber nach wie vor die Nachweispflicht im Rahmen gerichtlicher oder außergerichtlicher Auseinandersetzungen, z.b. für die Einholung eines Optins oder die bestimmungsgemäße Verwendung der Daten.
Für nähere Details verweisen wir auf dieses Dokument der Certified Senders Alliance (CSA): https://certified-senders.org/wp-content/uploads/2018/09/Loeschpflicht-vs-Nachweispflicht.pdf